Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Sportmedizinische und verwandte Fachveranstaltungen
Veranstalterin: Luz Innovations Medical Academy UG (haftungsbeschränkt), Gropiusstraße 7, 48163 Münster, Deutschland; Registergericht: Amtsgericht Münster, HRB 22565; vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Constandache.
Dieses Grundwerk gilt vorbehaltlich der jeweils maßgeblichen Veranstaltungsankündigung, des Buchungsprozesses und eines Veranstaltungsanhangs.
Inhaltsübersicht
- 1 Geltungsbereich und Veranstalter
- 2 Veranstaltungsbeschreibung und Leistungsumfang
- 3 Teilnahmeberechtigung und besondere Teilnahmevoraussetzungen
- 4 Anmeldung und Vertragsschluss
- 5 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Rechnungen
- 6 Tickets, Zugang und Übertragbarkeit
- 7 Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Übertragung
- 8 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
- 9 Änderungen, Verlegung und Absage durch die Veranstalterin
- 10 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse
- 11 Hausrecht, Verhaltenspflichten und Ausschluss
- 12 Workshops, praktische Übungen und Sicherheit
- 13 Haftung
- 14 Veranstaltungsunterlagen, Aufzeichnungen und geistiges Eigentum
- 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- 16 Datenschutz
- 17 Kommunikation und digitale Dienste
- 18 Compliance, wissenschaftliche Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
- 19 Verbraucherstreitbeilegung
- 20 Hausordnung
- 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 22 Schlussbestimmungen
Anlage: Veranstaltungsdatenblatt
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen („AGB“) gelten für die Anmeldung, Buchung und Teilnahme an Kongressen, Symposien, Tagungen, Konferenzen, Workshops, Hands-on-Formaten, Qualitätszirkeln, Seminaren, Webinaren, Livestreams und vergleichbaren Präsenz-, Hybrid- oder Digitalveranstaltungen der Veranstalterin aus den Bereichen Sportmedizin, Bewegungsmedizin, Frauengesundheit, Prävention, Rehabilitation, Gesundheit, medizinische Innovation und verwandten Themen.
(2) Maßgeblich sind ergänzend die jeweilige Veranstaltungsankündigung, der Buchungsprozess und ein etwaiger Veranstaltungsanhang. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für Sponsoren, Aussteller, Referenten und Kooperationspartner gelten ergänzend oder abweichend gesonderte Vereinbarungen, soweit solche geschlossen werden.
§ 2 Veranstaltungsbeschreibung und Leistungsumfang
(1) Titel, Termin, Ort, Format, Zielgruppe, Ticketkategorien, Leistungen und besondere Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, Buchungsbestätigung oder dem Veranstaltungsanhang. Zum Leistungsumfang können insbesondere Zugang zur Veranstaltung, Vorträge, Workshops, Unterlagen, Verpflegung, Zertifikate oder Fortbildungspunkte sowie digitale Inhalte gehören.
(2) Ein Anspruch auf bestimmte Referenten, Programmpunkte oder Inhalte besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Veranstaltungen vermitteln keine medizinische Behandlung und keine individuelle medizinische Beratung; fachliche Inhalte ersetzen weder Diagnostik noch Therapie oder eine individuelle ärztliche Beratung.
§ 3 Teilnahmeberechtigung und besondere Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahmeberechtigung, berufliche Qualifikationen, Altersgrenzen und sonstigen Voraussetzungen ergeben sich aus den Veranstaltungsdaten. Für Hands-on-Workshops können insbesondere fachliche Nachweise, Sicherheits- oder Hygienevorgaben erforderlich sein.
(2) Teilnehmende machen bei Anmeldung und Teilnahme vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und beachten mitgeteilte Voraussetzungen. Die Veranstalterin kann die Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn Voraussetzungen fehlen oder eine Gefährdung anderer besteht; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung kann online oder auf einem sonst von der Veranstalterin vorgesehenen Weg erfolgen. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie als solche gekennzeichnet ist.
(2) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung, Ticketversand oder sonstige ausdrückliche Annahme durch die Veranstalterin zustande. Die Vertragsdaten werden im gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert und, soweit vorgesehen, im Buchungsprozess oder in der Bestätigung verfügbar gemacht. Mit der Anmeldung werden diese AGB wirksam einbezogen.
§ 5 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Rechnungen
(1) Preise, enthaltene Leistungen, Umsatzsteuerhinweise, Zahlungsmittel und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Buchungsprozess oder Veranstaltungsanhang. Gesamtpreise werden nach jeweils geltendem Recht ausgewiesen.
(2) Die konkrete Preis- und Steuerangabe bleibt der jeweiligen Veranstaltung und dem maßgeblichen Buchungsprozess vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann die Veranstalterin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Teilnahme bis zum Zahlungseingang verweigern oder den Zugang sperren. Rechnungsdaten sind vollständig und zutreffend anzugeben.
§ 6 Tickets, Zugang und Übertragbarkeit
(1) Tickets können nach der Veranstaltungsangabe personalisiert oder übertragbar sein. Der Ticketnachweis ist auf Verlangen vorzulegen; Zutrittskontrollen bleiben vorbehalten. Ersatz bei Verlust erfolgt nur nach Möglichkeit und bei nachvollziehbarem Nachweis.
(2) Gewerblicher Weiterverkauf, Missbrauch und die Weitergabe digitaler Zugangsdaten sind untersagt. Für digitale Zugänge und Streaming gelten die mitgeteilten technischen und nutzungsbezogenen Bedingungen. Ein Anspruch auf Aufzeichnung oder Abrufbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher Zusage.
§ 7 Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Übertragung
Umbuchungen, Ersatzteilnehmer und Ticketübertragungen richten sich nach den im Veranstaltungsanhang oder Buchungsprozess transparent festgelegten Voraussetzungen und Fristen. Bei personalisierten Tickets ist grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Veranstalterin erforderlich. Eine etwaige Bearbeitungsgebühr wird nur transparent, angemessen und verhältnismäßig erhoben; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
(1) Eventbezogene Stornostaffeln gelten nur, wenn sie im Buchungsprozess oder Veranstaltungsanhang transparent ausgewiesen und wirksam vereinbart sind. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für Nichterscheinen können angemessene, wirksam vereinbarte Folgen gelten.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann bei termingebundenen Freizeit- oder Veranstaltungsleistungen nur ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt nicht pauschal undifferenziert für alle Formate, insbesondere nicht für reine B2B-, Webinar- oder sonstige digitale Formate. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Änderungen, Verlegung und Absage durch den Veranstalter
(1) Die Veranstalterin darf Programm, Referenten, Räume, Beginn, Ende oder Format aus sachlichem Grund angemessen ändern, sofern die Änderung zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
(2) Bei Verlegung, Absage oder Umstellung auf ein digitales Ersatzformat wird die Veranstalterin nach Möglichkeit einen Ersatztermin, eine angemessene Ersatzleistung, Gutschrift oder Rückerstattung anbieten. Zwingende gesetzliche Rechte sowie bereits erbrachte, nicht teilbare Leistungen werden berücksichtigt. Eine unzulässige pauschale Haftungsfreizeichnung ist nicht verbunden.
§ 10 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse
Kann die Veranstaltung wegen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin, etwa behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Pandemien, Streiks oder erheblichen technischen Störungen, nicht oder nicht wie geplant stattfinden, bemüht sich die Veranstalterin um eine angemessene Ersatzlösung. Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Hausrecht, Verhaltenspflichten und Ausschluss
(1) Es gelten Hausordnung, Sicherheitsanweisungen und das Hausrecht der Veranstalterin oder des jeweiligen Veranstaltungsorts. Teilnehmende verhalten sich respektvoll, unterlassen Belästigungen und beachten den Schutz vertraulicher Informationen. Gefährliche oder rechtswidrige Gegenstände und Handlungen sowie die Teilnahme unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss sind untersagt.
(2) Bei Verstößen kann die Veranstalterin nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit verwarnen, den Zutritt beschränken oder von der Veranstaltung ausschließen. Eine Rückerstattung entfällt nur, soweit dies rechtlich zulässig und angemessen ist.
§ 12 Workshops, praktische Übungen und Sicherheit
(1) Bei Workshops und praktischen Übungen sind Anweisungen eigenverantwortlich zu beachten. Gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken sind nur mitzuteilen, soweit dies für eine sichere Teilnahme erforderlich ist; eine Preisgabe nicht erforderlicher Gesundheitsdaten wird nicht verlangt.
(2) Die Veranstalterin stellt keine individuelle Diagnostik oder Therapie bereit. Sie kann die Teilnahme oder Durchführung aus Sicherheitsgründen ändern oder ausschließen. Gesonderte Einwilligungen und Sicherheitsunterweisungen können erforderlich sein.
§ 13 Haftung
(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Für mitgebrachte Gegenstände besteht eine Haftung nur bei einer Pflichtverletzung der Veranstalterin. Für technische Ausfälle und Drittleistungen gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe und diese Klausel nur im zulässigen Umfang.
§ 14 Veranstaltungsunterlagen, Aufzeichnungen und geistiges Eigentum
Unterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhalten Teilnehmende ein einfaches, nicht übertragbares, nicht kommerzielles Nutzungsrecht für persönliche Zwecke. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Aufzeichnung oder öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Rechteinhaber. Für eigene Beiträge von Teilnehmenden und Referenten können gesonderte Regelungen gelten.
§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Bei Veranstaltungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen stattfinden. Aufnahmebereiche und Zwecke werden transparent gekennzeichnet. Individualisierte Aufnahmen und optionale Marketingzwecke beruhen, soweit erforderlich, auf gesonderten transparenten Einwilligungen; eine Einwilligung wird nicht allein durch diese AGB oder die Teilnahme fingiert.
(2) Soweit Aufnahmen auf berechtigten Interessen beruhen, werden geeignete Widerspruchs- oder Opt-out-Verfahren vorgesehen. Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzinformationen.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen keine Informationen nach Art. 13 oder 14 DSGVO. Erforderliche Einwilligungen, Cookie- und Tracking-Einstellungen sowie Hinweise zu Auftragsverarbeitern, Streaming- und Ticketing-Anbietern erfolgen gesondert.
§ 17 Kommunikation und digitale Dienste
Die Veranstalterin kann über die bei Anmeldung angegebenen Kommunikationskanäle veranstaltungsbezogen informieren. Teilnehmende stellen die technischen Voraussetzungen, eigenen Endgeräte und Internetverbindungen für digitale Dienste sicher und behandeln Zugangsdaten vertraulich. Support wird im angemessenen Umfang angeboten; zumutbare Mitwirkung der Teilnehmenden bleibt erforderlich.
§ 18 Compliance, wissenschaftliche Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Sponsoren, Aussteller und Interessenkonflikte können nach Maßgabe der Veranstaltung kenntlich gemacht werden. Medizinische oder wirtschaftliche Ergebnisse werden nicht zugesichert. Referenten bleiben für ihre fachlichen Aussagen verantwortlich; die Veranstalterin kann Inhalte aus sachlichem Grund anpassen. Medizinische Inhalte ersetzen keine individuelle Behandlungsempfehlung.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die Veranstalterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 20 Hausordnung
Für die Veranstaltung gelten ergänzend die Hausordnung und Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Veranstaltungsorts in ihrer jeweils für die Veranstaltung geltenden Fassung. Den Anweisungen der Veranstalterin, des Personals des Veranstaltungsorts und der von ihnen beauftragten Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie für Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen der Regelungen in verschiedenen Vereinbarungen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Buchungsbestätigung, Veranstaltungsankündigung und Veranstaltungsanhang, anschließend diese AGB. Besondere, im Buchungsprozess transparent einbezogene Bedingungen gehen diesen AGB für die betreffende Veranstaltung vor.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit dies gesetzlich zulässig ist; individuelle Abreden bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Version / Stand: 01.09.2026
